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 Betreff des Beitrags: Rechtliches Hessen
BeitragVerfasst: 03.11.2007, 12:54 
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Hallo ,

Pressemitteilung des Landes Hessen vom 12.10.2007

Staatssekretärin Oda Scheibelhuber: Haltung von gefährlichen Wildtieren ist verboten Schutz der
Bevölkerung steht an erster Stelle / Regierungspräsidien informieren über Handhabe und Konsequenzen

Wiesbaden - Die Haltung von gefährlichen Wildtieren ist in Hessen verboten, das teilte Hessens
Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber mit. Die entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist jetzt in Kraft getreten. "Wir müssen das
unterbinden, weil sich aus der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art in privaten Haushalten
im Einzelfall erheblichen Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen
ergeben", sagte Scheibelhuber. Es gelte, insbesondere Kinder zu schützen und Einsatzkräfte davor zu
bewahren, von Wildtieren in Wohnungen verletzt zu werden. Die Staatssekretärin verwies auf
Expertenaussagen, nach denen im letzten Jahr bundesweit bei Giftnotrufzentralen mehr als 700
Zwischenfälle mit exotischen Gifttieren gemeldet worden. Fast 30 Prozent dieser Vorfälle betrafen
Jugendliche/bzw. Kinder unter 15 Jahren und dabei wurden nicht einmal alle Giftnotrufzentralen abgefragt.

Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder
Verhaltensweisen zu erheblichen Verletzungen oder Schäden führen kann, zitierte die Staatssekretärin die
Definition. Darüber hinaus sei ein Bestandsschutz vorgesehen für Halter, die zum Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens ein gefährliches Wildtier gehalten haben. Allerdings müssen die Halter ihre Tiere bis zum
30. April bei den Ordnungsbehörden melden. "Wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit besteht, können die örtlichen Ordnungsbehörden auf der Grundlage des HSOG eingreifen und
das Tier sicherstellen", stellte Scheibelhuber klar.

Für den Vollzug des Gesetzes sind die Regierungspräsidien zentral zuständig. "Die Sachkunde der
Regierungspräsidien, die auch für den Artenschutz zuständig sind, wird auf diese Weise optimal genutzt",
so Scheibelhuber. Mit dem Gesetz sei ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse der
Öffentlichkeit an einem zwingend erforderlichen Schutz vor diesen Tieren und dem Interesse der
Wissenschaft an einer Haltung dieser Tiere gefunden, so die Staatssekretärin abschließend.

Quelle: http://www.ltk-hessen.de/ info_service/ news_presse_121007.htm


Betrifft uns alle ja ,was ? ;)


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 03.11.2007, 12:54 


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 Betreff des Beitrags: und für niedersachsen...
BeitragVerfasst: 05.11.2007, 14:43 
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Beiträge: 524
Wohnort: Osnabrück
ja, und dies trifft mich besonders... :lol:
Zitat:
(1) Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten.

http://www.recht-niedersachsen.de/2101110/geftvo.htm

"giftige skorpione" ist fast so ein guter pleonasmus wie "weibliche bundeskanzlerin". für letztere gibts aber glaub ich noch keine entsprechende verordnung...
gruss axel

ps: legal, illegal, sch***egal


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